Einfriedung: Darf ich meinen Zaun einfach auf die Grundstücksgrenze setzen?

Mit einem Zaun lassen sich auf einfache Art und Weise Grundstücksgrenzen signalisieren. Deshalb nutzen viele Grundstücksbesitzer Hecken, Steine oder Zaunelemente, um den Garten sowie das Haus einzuzäunen. Ob der Zaun jedoch genau auf der Grundstücksgrenze eingesetzt werden darf, muss im Einzelfall entschieden werden.

Warum darf ich meinen Zaun nicht überall setzen?

Wenn Bauherren planen, einen Zaun und Tore für ihr Grundstück zu verwenden, müssen sie sich an das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und auch an das Nachbarrecht halten. Die Einfriedung eines Grundstücks ist nicht untersagt, dennoch müssen sich Besitzer an gewisse Regeln halten. In einigen Bundesländern ist es nötig, vorab eine baurechtliche Genehmigung vom zuständigen Amt zu beschaffen. Ebenso ist es sinnvoll, sich mit den Nachbarn abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden.

Das ist nötig, damit der Zaun stehen bleiben darf und nicht wieder abgerissen wird. Das kann durchaus passieren, wenn der Zaun falsch gesetzt wurde und gegen die rechtlichen Bestimmungen über die Grundstücksgrenzen hinausgeht. Deshalb ist auf eine ordnungsgemäße Einfriedung zu achten.

Was passiert, wenn ich einen Zaun falsch setze?

Ist die Grundstücksgrenze nicht beachtet worden und steht der Zaun abweichend vom Grundstück auf dem benachbarten Land, haben die Besitzer einen Beseitigungsanspruch. Kommt es zum Streit, kann das zuständige Bauamt den Zaun und die Grundstücksgrenzen genauer in Augenschein nehmen. Dabei handelt es sich oftmals um aufwändige Kontrollen und Vermessungen, die im Anschluss zu vergüten sind.

Hinweis: Es kann im Laufe der Zeit ebenso zu Neuvermessungen von Grundstücken kommen. Auch das kann böse Überraschungen nach sich ziehen. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu Falschmessungen oder Falschberechnungen in der Vergangenheit gekommen ist. Steht der Zaun falsch, muss eine Lösung für das Problem gefunden werden.

Wie hoch darf mein Zaun sein?

Steht der Einfriedung eines Zaunes nichts im Wege, gilt es, eine korrekte Zaunhöhe zu beachten. Auch das ist in den Gesetzen der Länder deutlich verankert. Der Zaun soll sich in erster Linie dem Nachbarschaftsbild anpassen und nicht zu groß oder massiv sein. In der Regel ist eine Höhe von 40 bis 90 Zentimeter kein Problem. Ein Sichtschutz darf hingegen zwischen 170 und 90 Zentimeter hoch sein. Mit diesen Orientierungswerten gelingt es jedem Bauherren, einen korrekten Zaun für die Grundstücksgrenzen zu setzen und für ein wohnliches Ambiente im Außenbereich zu sorgen.